Glossar
Sendelizenz
Amateurfunk-Sendelizenz (Zulassung)
Amateurfunk / Regulierung
Die Amateurfunk-Genehmigung wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur erteilt, nachdem eine Prüfung (Klasse E oder A) bestanden wurde. Klasse E berechtigt zu KW (bis 75 W), VHF und UHF-Betrieb; Klasse A ermöglicht zusätzlich die kurzen Kurzwellenbänder und 750 W Sendeleistung. Die Genehmigung umfasst ein persönliches Rufzeichen und gilt auf Lebenszeit ohne erneuerung – solange keine Verstöße gegen die Bedingungen vorliegen.