Glossar

Notruftauglichkeit

Notruftauglichkeit bei VoIP bedeutet, dass Anrufe zu 110 (Polizei) und 112 (Notruf) korrekt geroutet und mit Ortsangabe übermittelt werden. Klassische Analog- und ISDN-Anschlüsse sind automatisch notruftauglich; VoIP-Anschlüsse müssen explizit konfiguriert sein. Europaweit vorgeschriebene Anforderungen: Erreichbarkeit von 112, Standortübermittlung. Reine SIP-Apps ohne registrierte Notrufanbindung sind nicht notruftauglich.