Glossar

Ruhenlassen (Fleisch)

Nach dem Braten oder Grillen sollte Fleisch einige Minuten ruhen (bei Geflügel 5 Min., bei großen Braten 15–20 Min.), bevor es angeschnitten wird. Während des Garens zieht sich das Fleisch zusammen und presst Säfte zur Mitte; beim Ruhen entspannen sich die Muskelfasern und die Säfte verteilen sich gleichmäßig. Angeschnittenes, nicht geruhtes Fleisch verliert viel Saft auf dem Schneidebrett.